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Lumberg zertifiziert als „Authorized Economic Operator“

Lumberg als „Authorized Economic Operator“ nach EU-Zollrecht zertifiziert

Schalksmühle, 01.03.2022. Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen.

Nach Aufhebung des Zollkodexes und der Zollkodex-Durchführungsverordnung zum 30. April 2016 finden heute die Bestimmungen des Zollkodex der Union (UZK), der Durchführungsverordnung (IA) und der Delegierten Verordnung (DA) Anwendung. Die Einführung des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (engl.: „Authorised Economic Operator“, kurz AEO) stellt ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar.

Seit 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, den Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ beantragen. Im Herbst 2021 begann bei Lumberg für die Standorte in Schalksmühle und Cloppenburg die Auditierung durch das Hauptzollamt, die nun zu Beginn des Jahres mit Erteilung der AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEO-Customs) abgeschlossen ist.

Grundvoraussetzung für den Erhalt dieses Status ist ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt. Zuständig ist das Hauptzollamt in dessen Bezirk sich die Hauptbuchhaltung des Antragsstellers befindet. Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette („Supply Chain“) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Hierzu ist eine weltweite Anerkennung des AEO-Status notwendig. Bisher wurden Abkommen mit der Schweiz, Norwegen, Japan, den USA und China unterzeichnet. Weitere Verhandlungen mit Drittländern (z.B. Kanada) laufen derzeit. Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet.

Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte ist ein nach EU-Zollrecht geprüftes Unternehmen, das bestimmte Privilegien genießt. Dazu zählen zahlreiche Vergünstigungen im Bereich der sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.

Lumberg gilt hier nun als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Damit der Status des AEO erhalten bleibt, müssen sich das Unternehmen regelmäßigen Kontrollen der zuständigen Zollbehörde unterziehen. Dadurch wird die lückenlose Einhaltung der Vorschriften überprüft und gewährleistet.

Pressekontakt:
Lumberg Holding GmbH & Co. KG
Im Gewerbepark 2
58579 Schalksmühle
Deutschland
Kai Rotthaus
T +49 2355 83-1275

presse@lumberg.com

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